Bevor wir dran waren, hatten wir erst noch eine Stunde Musik, die aber schon um 10:40 Uhr endete, da wir ja in der vierten Stunde in den Raum 22 gingen, um die restlichen 45 Minuten in das Projekt „Gefahr im Netz“ einzutauchen. Im Raum erwartete uns eine Polizeibeamtin, die vielen von uns wahrscheinlich schon bekannt war, da sie einige Grundschulen in der 6. Klasse besuchte.
Als erstes wurde die Frage gestellt, ob wir Polizist*in werden wollen. Nachdem sich einige meldeten, schauten wir ein Video von Falco Punch, den viele wahrscheinlich durch die sozialen Medien kennen, an, um in das Thema reinzukommen, mit dem wir uns dann die nächste Dreiviertelstunde beschäftigten. Nach diesem Video redeten wir über strafbare Inhalte, bei denen wir zuerst über Rechtsextremismus sprachen. Laut §86a des Strafgesetzbuches ist das öffentliche Versenden von rechtsextremistischen Bildern, Stickern, etc. verboten und somit strafbar. Zum öffentlichen Versenden zählen schon Gruppenchats. Zu den strafbaren Inhalten zählen auch gewaltverherrlichende Bilder und Filme, bei denen das ungewollte Versenden oder das Zeigen laut §131 des Strafgesetzbuches, ebenfalls unerlaubt und strafbar ist. Jedoch gibt es einen Sonderfall, denn bei öffentlicher Interesse ist es erlaubt (laut §131 Abs. 2 StGb). Danach folgte der Oberbegriff „Hate Speech“, der übersetzt Hassrede bedeutet. Mit Hilfe unserer tollen iPads scannten wir den QR-Code, um auf die Website „Mentimeter“ zu gelangen und uns zuerst zu entscheiden, welcher von den folgenden Sätzen zur Hassrede gehört: „Zu viel Schminke bei Mädels geht gar nicht!“, „Warum müssen Kanaken mit auf Klassenfahrt fahren?“ und „Ich habe echt keinen Bock auf meinen Matheunterricht.“. Dort wäre es dann der zweite Satz bzw. in diesem Fall die Frage, die zu „Hate Speech“ gehört. Bevor mit einem nächsten strafbaren Inhalt fortfuhren, mussten wir uns auf der selben Website entscheiden, welche Straftaten bei der Hassrede vorliegen, die Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung wären. Nach diesem Inhalt sprachen wir kurz über die Rechtslage und die Gesetze, bei denen Beleidigung (§185 StGb), Nachrede (§186 StGb), Verleumdung (§187 StGb) und Volksverhetzung (§130 StGb) strafbar sind. Der danach folgende Inhalt, über den wir redeten, der auch nicht schön ist, ist Kinderpornografie, bei dem der Besitz schon als strafbar angesehen und nicht unter einem Jahr Haft geahndet wird.
Jeder hat sicher schonmal einen Kettenbrief erhalten, allerdings sind Kettenbriefe, in denen man beispielsweise diesen Brief an 10 Kontakte weiterleiten muss, um eine blaue Tastatur zu bekommen, die man trotzdem nie bekommt, nicht gemeint, sondern Kettenbriefe, in denen man auf einen Link klickt und nach seinen persönlichen Daten gefragt wird. Dafür sind Paketnachrichten über SMS ein sehr gutes Beispiel, da diese Websites, wenn man auf den Link klickt, sehr vertrauenswürdig erscheinen, es aber nicht sind.
Bevor wir in die Mittagspause gehen konnten, beschäftigten wir uns mit Cybermobbing, was durch die ganzen sozialen Medien und auch Chatgruppen/Chats weit verbreitet ist. Dazu schauten wir uns ein Video von Lijana Kaggwa an, die in der 15. Staffel (2020) bei GNTM dabei war und sehr durch Cybermobbing angegriffen wurde. Und was kann man gegen Cybermobbing jetzt genau tun? – Ganz wichtig: Beweise sammeln, vor allem Screenshots machen, sich trauen es zur Anzeige zu bringen, online nie reagieren, diesen Kontakt/Profil dem Betreiber melden, die Person/Profil blockieren und am besten seine Social-Media-Profile auf privat einstellen.
Ich denke, dass wir in den 45 Minuten sehr gut über die Gefahren im Internet informiert wurden, auch wenn uns einiges davon sicher schon bekannt war. Wir bekamen Tipps, wie wir am besten bei beispielsweise Cybermobbing zu handeln haben und wurden auch über die einzelnen Straftaten aufgeklärt, und was sie bei einem Verstoß für Konsequenzen haben.
Lisa (8a)